Hallo, wie können wir Ihnen helfen?
Wie kaufe ich einen Trionic Rollator in Italien: 4 % IVA, ASL und Steuerabzüge
In Italien gibt es mehrere Möglichkeiten, die Kosten eines Rollators zu senken oder einen Zuschuss zu erhalten: den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 4 %, die Versorgung oder einen Zuschuss über die ASL sowie den IRPEF-Steuerabzug von 19 %. So funktionieren sie.
Ermäßigte Mehrwertsteuer von 4 %
Für Gehhilfen, die zur Fortbewegung notwendig sind, gilt für Menschen mit Behinderung ein Mehrwertsteuersatz von 4 % statt 22 %. Um davon zu profitieren, müssen Sie dem Verkäufer vor dem Kauf Folgendes vorlegen:
- eine Kopie der Bescheinigung über die dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung, ausgestellt von der ASL oder der integrierten medizinischen Kommission (z. B. ein Bescheid nach Legge 104 oder eine gleichwertige Bescheinigung);
- den codice fiscale (die italienische Steuernummer) des Käufers;
- falls der Zusammenhang zwischen der Beeinträchtigung und dem Hilfsmittel aus der Bescheinigung nicht hervorgeht: eine ärztliche Verordnung oder Bescheinigung, die bestätigt, dass der Rollator für die Fortbewegung notwendig ist.
Kontaktieren Sie vor der Bestellung unseren Kundenservice: Wir prüfen die Unterlagen und wenden die ermäßigte Mehrwertsteuer direkt auf der Rechnung an. Wenn Sie bereits eine Verordnung aus dem Krankenhaus haben, senden Sie uns eine Kopie (schwärzen Sie nicht benötigte sensible Daten), und wir helfen Ihnen zu klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Versorgung oder Zuschuss über die ASL/USL
Der italienische nationale Gesundheitsdienst stellt die im Nomenclatore Tariffario aufgeführten Rollatoren kostenlos zur Verfügung. Dabei handelt es sich in der Regel um Standardmodelle, doch dank des Prinzips der «riconducibilità» können Sie ein höherwertiges Modell wie einen Trionic Rollator wählen: Die ASL kann den Betrag bis zur Tarifhöhe des entsprechenden Standardhilfsmittels übernehmen, und Sie zahlen die Preisdifferenz selbst. So gehen Sie vor:
1. Besorgen Sie eine ärztliche Verordnung. Wenden Sie sich an einen Facharzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (z. B. Physiater oder Orthopäde), der die Verordnung mit Diagnose, dem Code des Rollators im Nomenclatore Tariffario und dem Therapieprogramm ausstellt.
2. Fordern Sie bei uns ein Angebot an. Auf Anfrage erstellen wir gerne ein detailliertes Angebot – Modell, Preis, Mehrwertsteuer und Lieferkosten –, das Sie Ihrem Antrag bei der ASL beilegen können. Kontaktieren Sie unseren Kundenservice und nennen Sie uns das gewünschte Modell.
3. Reichen Sie den Antrag bei der ASL ein. Geben Sie die Verordnung und das Angebot beim Hilfsmittelbüro (ufficio protesica) Ihrer örtlichen ASL zur Genehmigung ab. Klären Sie vorab, ob Ihre Region Angebote von nicht vertragsgebundenen Anbietern akzeptiert oder den Zuschuss nur über akkreditierte Händler gewährt: Die Verfahren unterscheiden sich erheblich von Region zu Region.
4. Nach der Genehmigung: Lieferung und Abnahme. Sobald die Versorgung genehmigt ist, erhalten Sie den Rollator. Innerhalb von etwa 20 Tagen nach der Lieferung müssen Sie sich beim verordnenden Arzt zum collaudo einfinden, einer Abnahme, die bestätigt, dass das gelieferte Hilfsmittel der Verordnung entspricht. Beachten Sie, dass die ASL bei Erwachsenen in der Regel keine neue Versorgung genehmigt, bevor die vorgesehene Mindestnutzungsdauer abgelaufen ist.
Vertragsgebundene Orthopädiehändler
Viele italienische Orthopädiegeschäfte (sanitarie/ortopedie) haben Vereinbarungen mit dem regionalen Gesundheitsdienst. Über sie ist es teilweise möglich, das erstattete Standardmodell zu erhalten oder die Differenz für ein höherwertiges Modell zuzuzahlen.
IRPEF-Steuerabzug von 19 %
Ausgaben für Gehhilfen, die zur Fortbewegung notwendig sind, berechtigen zu einem IRPEF-Abzug von 19 % auf den vollen Betrag, ohne Selbstbehalt, und dieser lässt sich mit der Mehrwertsteuer von 4 % kombinieren. Erfolgt der Kauf durch ein Familienmitglied, muss die Person mit Behinderung steuerlich zu dessen Lasten sein. Bewahren Sie die Rechnung auf.
Unser praktischer Rat: der einfachste Weg
In den meisten Fällen ist der Direktkauf bei uns mit 4 % Mehrwertsteuer die einfachste und schnellste Lösung: Sie senden uns die Unterlagen, wir wenden den ermäßigten Steuersatz auf der Rechnung an und liefern den Rollator direkt zu Ihnen nach Hause – mit kostenloser Lieferung und kostenloser Rücksendung. So können Sie den Rollator in aller Ruhe ausprobieren und behalten mit der Rechnung weiterhin den Anspruch auf den IRPEF-Abzug von 19 %. Der Weg über die ASL bleibt eine gültige Alternative, dauert jedoch länger und hängt von den Regeln Ihrer Region ab.
Die vorstehenden Informationen sind allgemeiner Natur: Gesetzgebung und Verfahren können sich ändern. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir, sich an Ihre ASL, ein CAF-Steuerbüro oder die Agenzia delle Entrate zu wenden.
Wir freuen uns, dass wir helfen konnten. Danke für Ihr Feedback!
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