Wird der Rollator von der Krankenversicherung übernommen?

Wenn Sie einen Rollator benötigen, um Ihre Mobilität oder Unabhängigkeit zu verbessern, stehen Ihnen in Frankreich verschiedene Finanzierungs- und Erstattungsmöglichkeiten zur Verfügung. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um von der Kostenübernahme durch die französische Krankenversicherung (Assurance Maladie) und weiterer Unterstützung zu profitieren. Wird ein Rollator von der Krankenversicherung übernommen?

Ja, ein Gehhilfe oder Rollator kann von der Krankenversicherung übernommen werden, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt:

  • Er muss von einem Arzt verschrieben sein.

  • Er muss in der

  • Es muss von einem zugelassenen Anbieter (Apotheke, Sanitätshaus) bereitgestellt werden.

Beispiel: Der Grundpreis für einen Standard-Rollator beträgt laut LPP ungefähr 53,81 €.


2. Wie hoch ist der Erstattungsbetrag?

  • Der Standard-Erstattungssatz beträgt 60 % des Basissatzes oder ungefähr 32,28 €.

  • Wenn Sie eine Langzeiterkrankung haben (ALD) oder profitieren Sie von einem Sonderprogramm, kann die Kostenübernahme 100% betragen.

  • Wenn Sie sich für ein fortschrittlicheres Modell entscheiden (leichter, geländegängig, mit Bremsen, Sitz usw.), müssen Sie die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis und dem Basispreis selbst tragen.

  • Ihre Zusatzkrankenversicherung kann die restlichen Kosten ganz oder teilweise übernehmen.


3. Welche Schritte sind erforderlich, um eine Kostenerstattung zu erhalten?

Hier sind die Schritte, die Sie befolgen sollten:

  1. Konsultieren Sie Ihren Arzt:: Er wird Ihnen ein Rezept für einen Rollator ausstellen.

  2. Überprüfen Sie den LPP-Code:: Das verschriebene Hilfsmittel muss einem LPP-Code entsprechen.

  3. Erhalten Sie die Erstattung: Der Betrag wird Ihrem Konto gutgeschrieben. Wenn Sie eine Zusatzkrankenversicherung haben, kann diese den verbleibenden, nicht erstatteten Teil abdecken.


4. Welche Modelle sind geeignet?

  • Das Gerät muss in der LPP-Nomenklatur als Gehhilfe anerkannt sein.

  • Es muss medizinischen Standards entsprechen und von einem zugelassenen Anbieter geliefert werden.

  • Hochwertige Modelle (Bremsen) Anspruchsvolle, große Räder, Verwendung im Freien) werden nur bis zur Höhe des Grundbetrags erstattet; der darüber hinausgehende Betrag bleibt Ihre Verantwortung.


5. Weitere mögliche Finanzierungsquellen

  • Ihre Krankenversicherung: Einige decken die Differenz zwischen dem Kaufpreis und der Erstattung durch die Sozialversicherung ab.

  • Behördliche Unterstützung: die Behördlichen Zentren für Menschen mit Behinderungen (MDPH) oder die Gremien können Unterstützung bei der Finanzierung von angepassten Geräten. Verbände und Stiftungen: Einige Wohltätigkeitsorganisationen oder Patienten können sich am Kauf eines Mobilitätsgeräts beteiligen. Vorübergehende Miete: Wenn Sie einen Rollator für einen begrenzten Zeitraum (Rehabilitation, Genesung) benötigen, kann die Miete eine kostengünstige, erstattungsfähige Lösung sein. Teilweise (Grundpreis ca. 2,21 € pro Woche). Finanzierung von angepassten Geräten. Vereine und Stiftungen: Einige Wohltätigkeitsorganisationen oder Patienten können die Anschaffung eines Mobilitätsgeräts unterstützen. Vorübergehende Miete: Wenn Sie einen Rollator für einen begrenzten Zeitraum (Rehabilitation, Genesung) benötigen, kann die Miete eine kostengünstige, teilweise erstattungsfähige Lösung sein (Grundpreis ca. 2,21 € pro Woche). Wichtige Punkte und praktische Ratschläge

    • Überprüfen Sie, ob das gewählte Modell genau der Verordnung und der LPP-Referenz entspricht.


    7. Zusammenfassend

    So erhalten Sie eine Finanzierung für einen Rollator in Frankreich:

    1. ärztliches Rezept.

    2. Wählen Sie ein erstattungsfähiges Modell, das im LPP aufgeführt ist.

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