Werden Veloped/Rollator von der Krankenkasse bezahlt oder bezuschusst?

Alle unsere Velopeds und Walkers sind, gemäß dem europäischen Standard für Rollatoren (ISO-11199), völlig überprüft und zugelassen (Maxbenutzergewicht 150 kg), und sie sind alle als medizintechnische Produkte der Klasse 1 registriert. Die Velopeds und die Walkers sind also innerhalb der EU als Rollatoren registriert und akzeptiert.

Die deutschen Krankenkassen arbeiten ziemlich unterschiedlich, und manche Krankenkassen folgen nicht die Gesetze für den Freihandel innerhalb der EU. Einige Krankenkassen verlangen eine Hilfsmittelnummer des Rollators, aber da wir keinen deutschen Vertriebspartner haben, können wir keine Hilfsmittelnummer bekommen. Andere Krankenkassen bewilligen nur einen Zuschuss für einen Rollator, der von einem Sanitätshaus geliefert wird, mit dem die Krankenkasse einen Vertrag hat.

Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse um zu fragen. Wenn Ihre kasse einen Kostenvoranschlag verlangt, stellen wir gerne einen aus. Wenn das von Ihrer Krankenkasse empfohlene Sanitätshaus uns kontaktiert, bieten wir dem Sanitätshaus unsere Händlerpreisliste an.

Lesen und entdecken Sie mehr über unsere hochwertigen Rollatoren

Möchten Sie Ihr Wissen weiter vertiefen? Nachfolgend finden Sie alles, was Sie brauchen, um alles über unsere Veloped- und Walker-Rollatoren zu erfahren

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