Welche Erkrankungen gelten als Langzeitkrankheiten?

Sie können die Mehrwertsteuererleichterung in Anspruch nehmen, wenn Sie an einer der folgenden Krankheiten leiden:

  • Arthritis
  • Blindheit
  • Herz-Kreislauf-Erkrankung
  • Taubheit
  • Diabetes
  • Epilepsie
  • Herzkrankheit
  • Bluthochdruck
  • Nierenkrankheit
  • Motorische Neuronenkrankheit
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson-Krankheit
  • Körperlich behindert
  • Unheilbar krank
  • Sonstige


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