Was ist das System der freien Wahl?
Wenn Sie einen Antrag stellen und die Gemeinde ein Hilfsmittel bewilligt, können Sie es kostenlos ausleihen oder einen Zuschuss für den Selbstkauf erhalten. Die freie Wahl von Hilfsmitteln ist eine alternative Möglichkeit, in Dänemark Hilfsmittel zu erhalten und soll den Einfluss der Bürger bei der Wahl von Hilfsmitteln erhöhen.
Mit einem regulären Zuschuss leihen sich die Bürger ein Hilfsmittel aus, das die Gemeinde auf Lager hat. Wenn Sie das Programm der freien Wahl nutzen, können Sie in der Regel wählen, wo Sie Ihr Hilfsmittel kaufen, sobald Sie den Zuschuss erhalten haben.
Es ist wichtig, dass Sie einen Zuschuss von der Gemeinde beantragen und erhalten, BEVOR Sie einen Gehwagen kaufen und dafür einen Zuschuss erhalten möchten.
Wer kann Hilfsmittel beantragen?
Die Gemeinde muss den Kauf eines Hilfsmittels fördern, wenn das Hilfsmittel:
- die dauerhaften Auswirkungen Ihrer eingeschränkten Funktionsfähigkeit lindern kann
- den Alltag zu Hause erleichtern kann
- für Ihr Berufsleben notwendig ist (sofern Sie berufstätig sind)
Sie müssen vor dem Kauf einen Antrag bei der Gemeinde stellen und können Unterstützung für das am besten geeignete und günstigste Hilfsmittel erhalten. Wenn Sie ein teureres Hilfsmittel wünschen, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Im Rahmen der Wahlfreiheit erhalten Sie einen steuerfreien Zuschuss zum Kauf eines Trionic-Rollators.
Wie erhalten Sie die Wahlfreiheit?
Wenn Sie Hilfsmittel für Ihr Privatleben benötigen oder diese sowohl privat als auch beruflich nutzen müssen, müssen Sie einen Antrag bei der Gemeinde stellen.
Für die Beantragung eines Hilfsmittels müssen Sie den digitalen Self-Service auf borger.dk nutzen.
Die Gemeinde kann Ihnen mit einem Computer und Beratung dabei helfen, sich selbst digital zu bedienen. Wenn besondere Umstände eine digitale Beantragung nicht zulassen, müssen Sie sich an die Gemeinde wenden. Dies können beispielsweise Sprachschwierigkeiten, Behinderungen und mangelnde digitale Kompetenzen sein.
Sie müssen erklären, wie das Hilfsmittel Ihre eingeschränkte Funktionsfähigkeit oder die Ihres Kindes ausgleichen kann. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen oder sich Ihre Funktionsfähigkeit verändert hat, benötigt die Gemeinde aktuelle Informationen vom Krankenhaus oder Ihrem Arzt.
Jede Gemeinde hat die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Gemeinde eigenständig festgelegt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Dienstleistungen und Angebote von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind.
In der Regel werden Sie von einem Therapeuten besucht, der eine individuelle Beurteilung Ihres körperlichen Zustands vornimmt. Dieser kann Sie oft über Ihre Möglichkeiten beraten.
Wie hoch ist der Zuschuss für die freie Wahl des Hilfsmittels?
Die Höhe des Zuschusses ist schwer abzuschätzen, da dieser von der individuellen Kaufvereinbarung Ihrer Gemeinde abhängt. Sie können nur eine Erstattung in Höhe des Preises erhalten, zu dem die Gemeinde das Hilfsmittel hätte kaufen können. Wir können keine Beratung zum Inhalt und zur Praxis der einzelnen Gemeinden im Rahmen des Free Choice Scheme geben.
Weitere Informationen und Antragstellung finden Sie hier:
https://www.borger.dk/handicap/Hjaelp-i-hverdagen/Hjaelpemidler-og-forbrugsgoder
Bewerben Sie sich, indem Sie Ihre Gemeinde auswählen und unter „Hilfsmittel/Konsumgüter/Wohnaccessoires beantragen“ auf „Start“ klicken.

Quelle: borger.dk
Weitere Informationen zur Gesetzgebung:
Dienstleistungsgesetz
LBK Nr. 67 vom 22.01.2024 (Durchführung des Sozialdienstgesetzes)
Ministerium für Soziales, Wohnungswesen und Senioren
Abschnitt VI, Kapitel 21, §112
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