Was zahlt die Krankenkasse bei einem Rollator von Trionic dazu?

Alle unsere Velopeds und Walker sind, gemäß dem europäischen Standard für Rollatoren (ISO-11199), komplett überprüft und freigegeben, und sie sind alle als medizintechnische Produkte der Klasse 1 registriert. Die Velopeds und Walker sind also innerhalb der EU als Rollatoren registriert und akzeptiert.

Die deutschen Krankenkassen arbeiten sehr unterschiedlich, und manche Krankenkassen folgen nicht den Gesetzen für Freihandel innerhalb der EU. Einige Krankenkassen verlangen hingegen eine Hilfsmittelnummer des Rollators, da wir aber keine deutschen Vertriebspartner haben, können wir keine Hilfsmittelnummer erhalten. Andere Krankenkassen bewilligen nur einen Zuschuss für einen Rollator, der von einem Sanitätshaus geliefert wird, mit dem die Krankenkasse einen Vertrag hat.

Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um nachzufragen.

Lesen und entdecken Sie mehr über unsere hochwertigen Rollatoren

Möchten Sie Ihr Wissen weiter vertiefen? Nachfolgend finden Sie alles, was Sie brauchen, um alles über unsere Veloped- und Walker-Rollatoren zu erfahren

Produkte und Services

Rehabilitation und Unterstützung

Bestellungen und Lieferungen

Trionic-Prämienprogramm

Rückgabe und Reklamation

Fehlerbehebung

Mitgliedschaft & Prämienprogramm

Mein Konto und Verlauf

Kundenbewertungen    

Abonnieren Sie den Newsletter

"> ?>