Wie erhalte ich in Norwegen einen Rollator, wenn ich eine Behinderung habe?
1. Wer kann Hilfe beim Erhalt eines Rollators erhalten?
Sie sind möglicherweise berechtigt, wenn Sie einelangfristige und deutlich eingeschränkte Funktionsfähigkeit (mehr als 2 Jahre) haben, die bedeutet, dass Sie eine Gehhilfe benötigen.
Die Hilfsmittel decken sowohl den Gebrauch zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Ausbildung als auch in der Freizeit ab.
2. Was gilt als Hilfsmittel, und kann ein Rollator erstattungsfähig sein?
Ein Hilfsmittel ist ein Gegenstand oder eine Maßnahme, die die Aktivitäten des täglichen Lebens aufgrund einer Funktionseinschränkung erleichtert.
Ein Rollator fällt typischerweise unter Mobilitätshilfen / Gehhilfen, die entweder durch Leihgaben oder durch Unterstützung von NAV – dem Norwegischen Zentrum für Hilfsmittel – erstattet werden können. nav.no
3. Soll ich den Rollator selbst kaufen oder kann ich ihn ausleihen?
In Norwegen gilt grundsätzlich, dass Hilfsmittel, die einen langfristigen Bedarf decken, über die Hilfsmittelzentren von NAV kostenlos ausgeliehen werden.
Wenn ein Hilfsmittel nicht ausgeliehen werden kann, erhalten Sie in manchen Fällen einen Zuschuss für den Kauf von Hilfsmitteln.
4. Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Wenden Sie sich für eine Bedarfsermittlung und Beratung an Ihre Gemeinde oder das NAV Assistive Devices Centre.
Ein Fachmann (z. B. ein Ergotherapeut/Physiotherapeut) wird Ihren Bedarf an einem Hilfsmittel beurteilen.
Sie reichen einen Antrag auf dem entsprechenden Formular bei NAV oder der Gemeinde ein und fügen die erforderlichen Nachweise über Ihre Behinderung und Ihren Bedarf bei.
NAV / Das Norwegische Zentrum für Hilfsmittel bearbeitet Ihren Fall und trifft eine Entscheidung; Sie werden schriftlich benachrichtigt. Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.
5. Was ist zu tun? Ist die Diagnose oder funktionelle Beeinträchtigung, die den Bedarf an einem Hilfsmittel bedingt, in der Anwendung dokumentiert?
Die Diagnose oder funktionelle Beeinträchtigung, die den Bedarf an einem Hilfsmittel bedingt.
Dass der Bedarf dauerhaft/langfristig ist und die Hilfe notwendig ist, um die Aktivität oder Teilhabe aufrechtzuerhalten/zu verbessern.
Dass andere Lösungen nicht ausreichend sind.
Dass der Rollator an Ihre Bedürfnisse angepasst ist (drinnen, draußen, Gelände, medizinische Anforderungen).
6. Wie sieht es mit Kosten und Zahlung aus?
Wenn ein Hilfsmittel über NAV/die Gemeinde ausgeliehen wird, fällt in der Regel keine Selbstbeteiligung für das Hilfsmittel selbst an.
Wenn Sie einen Zuschuss für den Kauf erhalten, kann eine Selbstbeteiligung oder eine Vorauszahlung erforderlich sein, die später erstattet werden kann. Dies ist unterschiedlich.
7. Kann ich Unterstützung für ein Hilfsmittel erhalten, das mir den Zugang zu Arbeit oder Bildung ermöglicht?
Ja – Hilfsmittel, die für Sie notwendig sind, um zur Arbeit oder Bildung zu gelangen, können von der Regelung übernommen werden.
Wenn Ihnen der Rollator hilft, sich am Arbeitsplatz zu bewegen oder sich im Arbeitsumfeld fortzubewegen, sollte dies im Antrag angegeben werden.
8. Was passiert bei einem Jobwechsel oder Umzug?
Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen oder sich Ihr Arbeitsplatz ändert und sich dadurch Ihre Bedürfnisse ändern, sollten Sie sich für eine erneute Bedarfsermittlung an das NAV-Hilfsmittelzentrum in der neuen Gemeinde wenden. Die Hilfe begleitet Sie in vorübergehenden Situationen. Bei einem dauerhaften Umzug muss die Regelung jedoch neu geprüft werden.
9. Was passiert bei einer Ablehnung?
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen. Innerhalb einer Frist (in der Regel 6 Wochen) können Sie beim Widerspruchsgremium der NAV Widerspruch einlegen.
Es kann hilfreich sein, eine erneute Begutachtung zu beantragen oder sich an einen Ergotherapeuten oder eine Patientenorganisation zu wenden.
10. Praktische Tipps zur Auswahl eines Rollators
Wählen Sie ein Modell, das zu Ihnen passt (Gelände, Oberfläche, Bremsen, Höhenverstellung).
Nutzen Sie die Möglichkeit einer Testfahrt bei Ihrer Gemeinde oder einem Beratungszentrum.
Lassen Sie sich zur Benutzung und Pflege beraten – die korrekte Benutzung sorgt für Sicherheit und mehr Nutzen.
Bewahren Sie Dokumentationen und Entscheidungen auf – Sie könnten diese benötigen, falls sich Ihre Bedürfnisse später ändern.
Wir freuen uns, dass wir helfen konnten. Danke für Ihr Feedback!
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