Was gilt als Langzeiterkrankung oder Behinderung?

Im Sinne der Mehrwertsteuer haben Sie eine Behinderung oder Langzeiterkrankung, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die Ihre Fähigkeit, alltägliche Tätigkeiten auszuführen, langfristig und erheblich beeinträchtigt.
  • Sie haben ein Leiden, das von der Ärzteschaft als Langzeiterkrankung eingestuft wird, wie z.B. Diabetes.
  • Sie sind unheilbar krank.

Sie sind also nicht anspruchsberechtigt, wenn Sie älter, aber ansonsten arbeitsfähig sind, oder wenn Sie nur vorübergehend behindert sind, z.B. aufgrund eines gebrochenen Beins.


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